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Pressemitteilung

WFBM-Übergänge allgemeiner Arbeitsmarkt 2019

Übergang von Menschen mit Behinderung in WFBM auf allgemeinen Arbeitsmarkt in Niedersachsen

Integrationsbericht 2019 der Bundesagentur für Arbeit Hannover

Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2019 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.

Am Stichtag 31.10.2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.738 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten beschäftigt, gefördert und betreut.

Davon:

im Eingangsverfahren (EV)/ Berufsbildungsbereich (BBB): 3.923

im Arbeitsbereich (AB): 29.106

in Fördergruppen (FB), die der Werkstatt angegliedert sind (gem. § 219 Abs. 3 SGB IX): 1.709

Im BBB ist die Belegung wieder angestiegen. Im Vergleich zu 2018 stieg sie um 1,7 %. Im Arbeitsbereich steigt die Belegung noch immer leicht an, hier ist im Vergleich zu 2018 ein Zugang von 1,0 % Beschäftigten zu verzeichnen. Insgesamt wuchs die Belegung in den WfbM in Niedersachsen um 1,0% (incl. FB gem. § 219 Abs. 3 SGB IX).

2018 war im Vergleich mit 2017 in Niedersachsen noch ein Anstieg von 0,7 % im AB zu verzeichnen.

Weiterhin haben 2019 insgesamt 16 Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) in Anspruch genommen. Davon 7 im Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich und 10 im Arbeitsbereich.

Befristet ausgelagerte Arbeitsplätze

Befristet ausgelagerte Arbeitsplätze zum Zwecke der Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 219 Abs. 1 Satz 6 SGB IX (1.Variante) i.V.m. § 5 Abs. 4 WVO) sind Arbeitsplätze in externen Betrieben und Verwaltungen zum Zwecke der Rehabilitation und der Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf diesen Plätzen kommt aber nur eine „zeitweise“ (also befristete) Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht.

Das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich vom Juni 2010 (HEGA 06/2010) sieht Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als verbindlichen Teil der beruflichen Bildung in WfbM vor. Nach der Einführung des Fachkonzeptes kann eine deutliche Steigerung der befristeten Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im BBB und im WfbM-Arbeitsbereich verzeichnet werden. In 2019 wurden insgesamt 1600 (4,84%) Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM befristet zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt, davon 651 Teilnehmer aus dem Berufsbildungsbereich (16, 95% der Teilnehmer im BBB) und 949 Beschäftigte aus dem WfbM-Arbeitsbereich (3,26%). Im Vergleich zu 2018 ging die Anzahl der befristeten Übergänge/Praktika in 2019 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im BBB leicht zurück. Auch im Arbeitsbereich sind die Werte im Gegensatz zu 2018 leicht gesunken. Im Verhältnis zu 2017 stellt sich hier aber immer noch eine gute Entwicklung dar.

Dauerhafte Übergänge auf allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Anzahl der dauerhaften Übergänge von Menschen mit Beeinträchtigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die z.B. im Anschluss an eine befristete Maßnahme zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ein Arbeitsverhältnis mit einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes (einschließlich Integrationsbetrieb) begründen und damit aus der WfbM ausscheiden, ist insgesamt in Niedersachsen wieder deutlich gestiegen. Aus dem BBB heraus wurden 28 Teilnehmer (0,60%) dauerhaft auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert, im Vergleich zu 2018 ist dies eine Steigerung um 21 % (2018 = 23 Teilnehmer). Aus dem Arbeitsbereich heraus waren es 89 Beschäftigte (0,31%), 2018 waren es 76 Beschäftigte. Insgesamt liegt die Quote der dauerhaften Integrationen für 2019 bei 0,35 %. Dies ist die bisher höchste Anzahl und Quote der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Budget für Arbeit

Von den 80 WfbM in Niedersachsen (79 WfbM niedersächsischer Träger + 1 Bremer Träger mit zwei kleinen Betriebsstätten in Niedersachsen) konnten 40 WfbM (50%) dauerhafte Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt realisieren, davon 35 WfbM (44%) mit Hilfe des Budgets für Arbeit.

Das Budget für Arbeit (BfA) wurde 2008 in Niedersachsen eingeführt. Insgesamt erfolgten von 2008 bis 2015 aus den Werkstätten heraus 281 Integrationen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, davon 136 mit Hilfe des Budgets für Arbeit. Leider liegt nur die Gesamtzahl der in der den Jahre 2008 – 2015 realisierten Budgets für Arbeit vor, sodass eine genaue Verteilung auf die Jahre nicht möglich ist.

Zum 1.7.2017 wurden die Voraussetzungen und Leistungen für das Budget für Arbeit in Niedersachsen verändert und bereits an die ab 1.1.2018 geltenden Bedingungen des § 61 SGB IX angelehnt. Ab Juli 2017 stieg die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit daraufhin deutlich an. Waren es 2016 noch 28 Budgets, konnten 2017 bereits 43 Budgets, 2018 insgesamt 79 Budgets und 2019 sogar 84 Budgets für Arbeit realisiert werden. 16 davon erfolgten direkt im Anschluss an den Berufsbildungsbereich.

Laut Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gab es zum 31.12.2019 insgesamt 292 laufende Budgets für Arbeit. Dies bedeutet eine Steigerung um 150% bezogen auf den Starttermin des neuen Budgets für Arbeit ab 1.7.2017. In 2019 nahmen insgesamt 84 Personen aus insgesamt 35 WfbM in 31 Landkreisen/kreisfreien Städten sowie der Region Hannover (insgesamt 45) das Budget für Arbeit in Anspruch, davon 8 bei öffentlichen Arbeitgebern (sicherlich noch ausbaufähig).

Beschäftigung einzelner Menschen mit Beeinträchtigung als weitergehende Maßnahme (ausgelagerter Einzel-Arbeitsplatz)

Anders als bei zielgerichteten befristeten Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt handelt es sich bei dieser Beschäftigungsform primär nicht um eine Maßnahme im Sinne von § 5 Abs. 4 WVO. Sondern es handelt sich um eine besondere Ausgestaltung der in § 219 Abs. 1 Satz 6 (2. Variante) SGB IX i.V.m. § 5 Abs. 1 WVO enthaltenen fachlichen Anforderung an die Werkstatt, über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zu verfügen. Die Rechtsstellung des Menschen mit Beeinträchtigung zur Werkstatt wird durch den Einsatz auf einem externen Beschäftigungsplatz nicht berührt.

Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung, die auf einem solchen ausgelagerten Einzel-Arbeitsplatz beschäftigt werden, ist in den letzten Jahren in Niedersachsen kontinuierlich gestiegen. Im BBB stieg die Anzahl der Teilnehmer mit 132 (3,96%) wieder deutlich an. 2018 waren es 97 Teilnehmer (2,51%).

Im Arbeitsbereich ist die Anzahl der Beschäftigten mit 1.577 (5,42%) im Vergleich zu 2018 leicht rückgängig. 2018 waren 1.624 (5,64%) Beschäftigte des Arbeitsbereichs auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen beschäftigt.

In der Summe ergibt sich eine Anzahl von 1.709 (5,17%) in 2019 zu 1.721 (5,27) in 2018 auf ausgelagerten Arbeitsplätzen beschäftigten.

Beschäftigte in Außenarbeitsgruppen mit Gruppenleiter in Betrieben außerhalb der WfbM

Die Außenarbeitsgruppe übt ihre Beschäftigung für die Dauer der auftragsbezogenen Arbeitserledigung innerhalb der Betriebsorganisation eines externen Auftraggebers als in sich geschlossene Gruppe aus. In der Regel repräsentiert der Gruppenleiter die Werkstatt und ist Ansprechpartner für den Betrieb.

Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung, die in Außenarbeitsgruppen der WfbM eingesetzt werden, ist im Vergleich zu 2018 (1.124, 3,44%) wieder leicht angestiegen. 2019 waren es 1.150 (3,48%), davon 63 (1,41%) im Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich und 1.087 (3,73%) im Arbeitsbereich.

Den vollständigen Integrationsbericht Niedersachsen-Bremen für 2019 der Bundesagentur für Arbeit Hannover lesen Sie mit allen Anlagen hier:

Anlage 1: Erläuterungen

Anlage 2: Integration Bremen 2019

Anlage 2: Integration Niedersachsen 2019

Anlage 3: Zusammenfassung Bremen 2019

Anlage 3: Zusammenfassung Niedersachsen 2019

Anlage 3: Zusammenfassung Niedersachsen-Bremen 2019

Anlage 4: Belegung Niedersachsen-Bremen 2019

Anlage 5: Budget für Arbeit 2019

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