Geschäftsordnung

Geschäftsordnungder LAG A | B | T

Die Geschäftsordnung der “Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe in Niedersachsen” legt die Struktur und Funktionen dieser Organisation fest. Sie dient der Interessenvertretung von Leistungserbringern, die beeinträchtigte Menschen in Arbeits- und Berufsförderung unterstützen. Die Geschäftsordnung definiert Mitgliedschaft, Aufgaben, Organe wie die Landesmitgliederversammlung und den Vorstand, regionale Arbeitsgemeinschaften, Mitgliedsbeiträge und die Auflösung der Organisation. Sie wurde von der Landeskonferenz beschlossen und von der LAG Freie Wohlfahrtspflege Niedersachsen e.V. gegengezeichnet.

LAG A | B | T NIEDERSACHSEN

Die LAG A | B | T – Geschäftsordnung