Zum 20-jährigen Jubiläum der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) fand auf Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Werkstatträte am 23. September 2021 ein Aktionstag in Niedersachsen statt. Unter dem Motto „20 Jahre WMVO – ein Grund, um gemeinsam ins Gespräch zu kommen“ waren alle Werkstätten dazu aufgerufen, diesen Tag zu nutzen, um auf die Bedeutung der Arbeit der Werkstatträte aufmerksam zu machen. Die LAG WR hatte hierfür ein Banner sowie Flyer und Plakate erstellt und für jede Werkstatt zur Verfügung gestellt.
Um diesen Meilenstein entsprechend zu würdigen, war die LAG der Werkstatträte nach Hannover zu einem Treffen mit der Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens eingeladen. Ein selbst entworfenes Banner der LAG der Werkstatträte wurde an der Fassade des Ministeriums angebracht und das Jubiläum entsprechend gewürdigt.
Die Stärkung der Selbstvertretungsorgane in Werkstätten für behinderte Menschen ist ein wichtiger Baustein der Umsetzung des BTHG in Werkstätten. Starke Werkstatträte können einen wichtigen Ansatz der Weiterentwicklung der Werkstattangebote leisten.
Mit der Neufassung des BTHG wurden zum 01.01.2017 neue Aufgabenstellungen für Werkstatträte im Rahmen der Veränderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) in Kraft gesetzt. Ressourcen und Arbeitsgrundlagen des Werkstattrates werden gestärkt. Die Form der Beteiligung wurde erweitert. Die Mitwirkungsrechte wurden in 6 Mitwirkungs- und 9 Mitbestimmungsrechte überführt.
Auch die Vorsitzende der LAG Werkstatträte, Nicole Kaiser, und ihr Stellvertreter Hinrich Nannen sind überzeugt, dass das Jubiläum ein Anlass zum Feiern war: „Die Werkstättenmitwirkungsverordnung bedeutet mehr Mitbestimmungsrechte für die Werkstatträte. Und wir werden auch in Zukunft ein Auge darauf haben, dass die Regelungen der neuen WMVO von den Werkstattleitungen berücksichtigt und von den Werkstattbeschäftigten noch mehr genutzt werden.“