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Pressemitteilung

WFBM-Übergänge allgemeiner Arbeitsmarkt 2020

Übergang von WFBM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Niedersachsen in 2020

Integrationsstatistik der Agentur für Arbeit Hannover

Wie jedes Jahr hat die Arbeitsagentur Hannover der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zu den Vorjahren einen Bericht über Übergänge/Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Der Bericht enthält auch Angaben darüber, wie viele WfbM-Beschäftigte in 2020 das Budget für Arbeit in Anspruch genommen haben.

Am Stichtag 31.10.2020 wurden in Niedersachsen insgesamt 34.599 Menschen mit Beeinträchtigung in 79 anerkannten Werkstätten (WfbM) beschäftigt, gefördert und betreut.

Davon:

im Eingangsverfahren (EV)/Berufsbildungsbereich (BBB): 3.728

im Arbeitsbereich (AB): 29.151

in Fördergruppen (FB), die der Werkstatt angegliedert sind (gem. § 219 Abs. 3 SGB IX): 1.720

Berücksichtigt wurden hier auch 74 Menschen mit Beeinträchtigung, die Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) in Anspruch genommen haben. Davon 41 im Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich und 33 im Arbeitsbereich.

Im EV/BBB ging die Belegung im Vergleich zu 2019 um 5% zurück. Im Arbeitsbereich stieg die Belegung, hier ist im Vergleich zu 2019 ein Zugang um 0,2 % Beschäftigte zu verzeichnen.
Insgesamt nahm die Belegung im EV/BBB und Arbeitsbereich der WfbM in Niedersachsen um 0,4% ab (incl. FB gem. § 219 Abs. 3 SGB IX).

Befristet ausgelagerte Arbeitsplätze

Befristet ausgelagerte Arbeitsplätze zum Zwecke der Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 219 Abs. 1 Satz 6 SGB IX (1.Variante) i. V. m. § 5 Abs. 4 WVO) sind Arbeitsplätze in externen Betrieben und Verwaltungen zum Zwecke der Rehabilitation und der Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf diesen Plätzen kommt aber nur eine „zeitweise“ (also befristete) Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht.

Das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich vom Juni 2010 (HEGA 06/2010) sieht Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als verbindlichen Teil der beruflichen Bildung in WfbM vor. Nach der Einführung des Fachkonzeptes kann eine deutliche Steigerung der befristeten Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im BBB und im WfbM-Arbeitsbereich verzeichnet werden. In 2020 wurden insgesamt 1081 (3,29%) Menschen mit Beeinträchtigung aus WfbM befristet zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt, davon 420 Teilnehmer aus dem Berufsbildungsbereich (11,27 % der Teilnehmer im BBB) und 661 Beschäftigte aus dem WfbM-Arbeitsbereich (2,27%). Im Vergleich zu 2019 ging die Anzahl der befristeten Übergänge/Praktika in 2020 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im BBB deutlich zurück. Auch im Arbeitsbereich ist die Anzahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr spürbar gesunken.

Dauerhafte Übergänge auf allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Anzahl der dauerhaften Übergänge von Menschen mit Beeinträchtigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die z.B. im Anschluss an eine befristete Maßnahme zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ein Arbeitsverhältnis mit einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes (einschließlich Integrationsbetrieb) begründen und damit aus der WfbM ausscheiden, ist insgesamt in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr ähnlich. Aus dem BBB heraus wurden 20 Teilnehmer (0,54%) dauerhaft auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert, im Vergleich zum Vorjahr sind das 28,6 % weniger (2019 = 28 Teilnehmer). Aus dem Arbeitsbereich heraus waren es 97 Beschäftigte (0,33%), 2019 waren es 89 Beschäftigte. Insgesamt liegt die Quote der dauerhaften Integrationen für 2020 bei 0,36 %. Dies ist die bisher höchste Anzahl und Quote der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Budget für Arbeit

Von den 80 WfbM in Niedersachsen (79 WfbM niedersächsischer Träger + 1 Bremer Träger mit zwei kleinen Betriebsstätten in Niedersachsen) konnten 40 WfbM (50%) dauerhafte Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt realisieren, davon 35 WfbM (44%) mit Hilfe des Budgets für Arbeit.

Das Budget für Arbeit (BfA) wurde 2008 in Niedersachsen eingeführt. Insgesamt erfolgten von 2008 bis 2015 aus den Werkstätten heraus 281 Integrationen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, davon 136 mit Hilfe des Budgets für Arbeit. Leider liegt nur die Gesamtzahl der in der den Jahre 2008 – 2015 realisierten Budgets für Arbeit vor, sodass eine genaue Verteilung auf die Jahre nicht möglich ist.

Zum 1.7.2017 wurden die Voraussetzungen und Leistungen für das Budget für Arbeit in Niedersachsen verändert und bereits an die ab 1.1.2018 geltenden Bedingungen des § 61 SGB IX angelehnt. Ab Juli 2017 stieg die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit daraufhin deutlich an. Waren es 2016 noch 28 Budgets, konnten 2017 bereits 43 Budgets, 2018 insgesamt 79 Budgets und 2019 sogar 84 Budgets für Arbeit realisiert werden. 16 davon erfolgten direkt im Anschluss an den Berufsbildungsbereich. Im Jahr 2020 stieg die Anzahl der Budgets für Arbeit weiter auf 93 Budgets.

Laut Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gab es zum 31.12.2020 insgesamt 374 laufende Budgets für Arbeit. Dies bedeutet eine Steigerung um 168% bezogen auf den Startermin des neuen Budgets für Arbeit ab 1.7.2017. In 2020 nahmen insgesamt 93 Personen aus insgesamt 36 WfbM in 31 Landkreisen/kreisfreien Städten sowie der Region Hannover (insgesamt 45) das Budget für Arbeit in Anspruch, davon 21 bei öffentlichen Arbeitgebern.

Beschäftigung einzelner Menschen mit Beeinträchtigung als weitergehende Maßnahme (ausgelagerter Einzel-Arbeitsplatz)

Anders als bei zielgerichteten befristeten Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt handelt es sich bei dieser Beschäftigungsform primär nicht um eine Maßnahme im Sinne von § 5 Abs. 4 WVO, sondern um eine besondere Ausgestaltung der in § 219 Abs. 1 Satz 6 (2. Variante) SGB IX i. V. m. § 5 Abs. 1 WVO enthaltenen fachlichen Anforderung an die Werkstatt bzw. an den anderen Leistungsanbieter, über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen zu verfügen. Die Rechtsstellung des Menschen mit Beeinträchtigung zur Werkstatt/ anderen Leistungsanbieter wird durch den Einsatz auf einem externen Beschäftigungsplatz nicht berührt.

Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung, die auf einem solchen ausgelagerten Einzel-Arbeitsplatz beschäftigt werden, ist in den letzten Jahren in Niedersachsen kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 sinkt die Anzahl der Teilnehmer im BBB jedoch erstmalig wieder auf 101 (2,71%). 2019 waren es noch 132 Teilnehmer (3,36%).

Im Arbeitsbereich steigt die Anzahl der Beschäftigten mit 1.661 (5,70%) im Vergleich zum Vorjahr. 2019 waren 1.557 (5,42%) Beschäftigte des Arbeitsbereiches auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen beschäftigt.

In der Summe ergibt sich eine Anzahl von 1.762 (5,36%) in 2020 zu 1.709 (5,17%) in 2019 auf ausgelagerten Arbeitsplätzen Beschäftigten.

Beschäftigte in Außenarbeitsgruppen mit Gruppenleiter in Betrieben außerhalb der WfbM

Die Außenarbeitsgruppe übt ihre Beschäftigung für die Dauer der auftragsbezogenen Arbeitserledigung innerhalb der Betriebsorganisation eines externen Auftraggebers als in sich geschlossene Gruppe aus. In der Regel repräsentiert der Gruppenleiter die Werkstatt und ist Ansprechpartner für den Betrieb.

Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigung, die in Außenarbeitsgruppen der WfbM eingesetzt werden, ist im Vergleich zu 2019 (1.150, 3,48%) wieder gesunken. 2020 waren es 948 (2,88%), davon 44 (1,18%) im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und 904 (3,10%) im Arbeitsbereich.

Den vollständigen Integrationsbericht Niedersachsen-Bremen für 2020 der Bundesagentur für Arbeit Hannover lesen Sie mit allen Anlagen hier:

Anlage 1: Erläuterungen

Anlage 2: Integration Bremen 2020

Anlage 2: Integration Niedersachsen 2020

Anlage 3: Zusammenfassung Bremen 2020

Anlage 3: Zusammenfassung Niedersachsen 2020

Anlage 3: Zusammenfassung Niedersachsen-Bremen 2020

Anlage 4: Belegung Niedersachsen-Bremen 2020

Anlage 5: Budget für Arbeit 2020

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