Geschäftsordnung

Geschäftsordnungder LAG A | B | T

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Trägern der Leistungserbringer zur Arbeits- und Berufsförderung beeinträchtigter Menschen. Die Geschäftsordnung definiert Mitgliedschaft, Aufgaben, Organe wie die Mitgliederversammlung (Landeskonferenz) und den Vorstand, regionale Arbeitsgemeinschaften, Mitgliedsbeiträge und die Auflösung der Organisation. Sie wurde von der Landeskonferenz beschlossen und von der LAG Freie Wohlfahrtspflege Niedersachsen e.V. gegengezeichnet.