Teilhabe darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt geraten.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände beraten über grundlegende Veränderungen in der Eingliederungshilfe. Die bisher bekannten Vorschläge könnten zu spürbaren Einschränkungen bei individuellen Unterstützungsleistungen führen und zugleich die bestehenden Angebotsstrukturen sowie die Arbeit der Leistungserbringer unter erheblichen Druck setzen.
Die LAG A | B | T hat deshalb gemeinsam mit AWO Niedersachsen, Diakonie Niedersachsen, Caritas Niedersachsen, Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen , DRK Niedersachsen und der Lebenshilfe Niedersachsen ein Positions- und Prioritätenpapier erarbeitet.
Darin fordern die beteiligten Verbände unter anderem:
- den Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts,
- individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung,
- den besonderen Schutz von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf,
- die Sicherung von Fachlichkeit und tariflicher Vergütung,
- den Erhalt rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien sowie
- Bürokratieabbau, ohne Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu kürzen.
Teilhabe ist kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern ein Rechtsanspruch und ein Menschenrecht.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier



