Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 richtet sich die BAG WfbM mit einem Appell zur Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten an alle demokratischen Parteien in Deutschland.
Bereits im Jahr 2019 gab es einen Bundestagsbeschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dieses Vorhaben wurde zwar von der noch amtierenden Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 aufgegriffen, letztlich aber nicht umgesetzt. Denn trotz einer abgeschlossenen Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten aus dem Jahr 2023, eines im gleichen Jahr begonnenen strukturierten Dialogprozesses sowie eines Aktionsplans aus dem Jahr 2024 wurde bis zum Scheitern der Ampelkoalition kein Gesetzentwurf vorgelegt. Die spürbare und nachhalte Einkommensverbesserung der Werkstattbeschäftigten darf gerade in Zeiten des Wahlkampfes, bei dem vermeintlich wichtigere Themen in den Fokus rücken, auf keinen Fall in Vergessenheit geraten.
Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM, appelliert an die Politik: „Unabhängig davon, wie sich eine künftige Bundesregierung zusammensetzt, müssen so bald wie möglich gesetzliche Änderungen umgesetzt werden, die dazu führen, dass es zu einer Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten kommt. Gleichzeitig muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Leistungen von Werkstätten auskömmlich refinanziert werden, um das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies muss das Ziel aller demokratisch legitimierten Parteien in Deutschland sein!“
Den vollständigen Appell der BAG WfbM finden Sie hier