Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gilt für alle Menschen mit Behinderung unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung und in Bezug auf alle Lebensbereiche. Auch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen muss der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsleben ist der Einstieg über berufliche Bildung. Genau dieser Zugang zur beruflichen Bildung wird Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen häufig erschwert oder erst gar nicht ermöglicht. Wir lenken den Blick auf diesen Personenkreis und möchten Wege aufzeigen, dass Zugänge in die berufliche Bildung möglich sein können. Im Modellprojekt eines verlängerten und unterstützten Eingangsverfahrens wurde erprobt und erforscht, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dies gelingen kann.
Das Projekt wurde bis April 2021 durch das Institut für Technologie und Arbeit (ITA) an der Technischen Universität Kaiserslautern wissenschaftlich begleitet, die wissenschaftliche Begleitung wurde durch Aktion Mensch finanziell gefördert.
Den Abschlussbericht des ITA (erster Projektabschnitt) sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung:
Abschlussbericht des ITA
Handlungsempfehlungen
Den vollständigen Abschlussbericht zum Modellprojekt finden Sie hier