Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen bis Ende 2020 verlängert.
Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen im WFBM
In seiner Sitzung am 09. September 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen die Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für Mittagessen von Werkstattbeschäftigte bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Von der Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Mittagessen profitieren insbesondere Werkstattbeschäftigte, die pandemiebedingt nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen in ihrer WfbM teilnehmen können.